Auflagebeglaubigung

Ziel

Die Auflagebeglaubigung der WEMF AG für Werbemedienforschung stellt sicher, dass die Auflagezahlen der regelmässig erscheinenden Titel nach denselben Kriterien pro Pressekategorie ermittelt werden und somit vergleichbar sind.

Geprüfte Auflagenzahlen werden mit dem Siegel „WEMF/SW beglaubigt“ ausgezeichnet. (SW = Schweizer Werbung SW; Dachverband der Werbebranche). Die Verbände der Werbewirtschaft anerkennen die WEMF/SW beglaubigte Auflage ausdrücklich als die offiziell allein massgebliche.

Die beglaubigten Auflagezahlen dienen in erster Linie den Informationsbedürfnissen der Werbewirtschaft. Die aktuell gültigen Werte werden im öffentlich zugänglichen „Auflage-Bulletin“ veröffentlicht.

Anerkennung

Die Verbände der Werbewirtschaft

  • bsw leading swiss agencies
  • Schweizer Werbe-Auftraggeber SWA
  • Verband Schweizer Medien, des medien suisse, di media Svizzera
  • Verband Schweizerischer Werbegesellschaften VSW

anerkennen die WEMF/SW beglaubigte Auflage ausdrücklich als die offiziell allein massgeblichen.

Nutzen

Die WEMF/SW-beglaubigten Auflagezahlen geniessen in der ganzen Branche einen sehr hohen Stellenwert.

Nur unter WEMF/SW-beglaubigten Titel ist die Vergleichbarkeit gewährleistet.

grösstmögliche Transparenz bei der Zusammensetzung der Auflagezahlen

    Verkaufte Auflage

  •   Abonnement
  •   ePapers
  •   Einzelverkauf
  •   etc.

    Gratisauflage

  •   Gratisabonnement
  •   Haushaltstreuungen
  •   Selbstbedienungsboxen/Handverteilung
  •    etc.

garantiert deren Glaubwürdigkeit in der ganzen Branche.

Die WEMF/SW-beglaubigten Auflagezahlen dienen als Verkaufsargument bei Inserateverkäufen

Nur geprüfte Auflagenzahlen dürfen mit dem Siegel „WEMF/SW beglaubigt“ ausgezeichnet werden. (SW = Schweizer Werbung SW; Dachverband der Werbebranche).

Die beglaubigten Auflagezahlen dienen in erster Linie den Informationsbedürfnissen der Werbewirtschaft. Die aktuell gültigen Werte werden im öffentlich zugänglichen „Auflage-Bulletin“ veröffentlicht.

Die beglaubigten Titel werden in der Datenbank des VSW (www.mediaprint.ch) als WEMF/SW-beglaubigt geführt. (Die VSW-Datenbank dient als Entscheidungshilfe bei Inseratekampagnen.)

Eine Beglaubigung ist auch eine Vorgabe der Schweizerischen Post, um in den Genuss der Vorzugstaxen zu gelangen.