Zwischenbeglaubigung
Wieso eine Zwischenbeglaubigung?
Medienhäuser haben mittels einer Zwischenbeglaubigung die Möglichkeit, auch ausserhalb der Erhebungsperiode der ordentlichen Beglaubigung, mit den Auflagezahlen – sei es nach einer Fusion, einer Zusammenlegungen von Splittausgaben oder bei Neugründungen etc. – so aktuell wie möglich auf dem Werbemarkt aufzutreten.
Meldepflicht
Die Meldung der Auflagezahlen bei einer Zwischenbeglaubigung erfolgt ausschliesslich nach Rücksprache mit der WEMF.
Erhebungsperiode
Als Basis für eine Zwischenbeglaubigung dienen die Auflagezahlen, die nach dem aktuell gültigen Reglement für drei aufeinander folgenden Monate bzw. drei aufeinander folgende Ausgaben erhoben wird.